Rechtsanwaltskanzlei Thomas
Rechtsanwalt Raphael Thomas
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Arbeitsrecht
 
Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Am häufigsten kommen die Parteien im Zusammenhang mit einer Kündigung mit den arbeitsrechtlichen Regelungen in Berührung. Zu Streitigkeiten kann es jedoch auch im bestehenden Arbeitsverhältnis kommen, z.B. wegen Urlaubs- oder Lohn- bzw. Gehaltsansprüchen.
Auch Mobbing am Arbeitsplatz ist ein wichtiges Thema.
 
Strafrecht / Wirtschaftsstrafrecht
 
Die Strafverteidigung umfasst die Wahrnehmung der Interessen von Bürgern, denen eine Straftat zur Last gelegt wird, und zwar in jedem Verfahrensstadium, also im Ermittlungsverfahren gegenüber Staatsanwaltschaft und Polizei wie auch in der gerichtlichen Hauptverhandlung. Strafverteidiger können ohne örtliche Beschränkung vor allen Gerichten des Bundesgebietes auftreten und sowohl deutsche als auch ausländische Bürger verteidigen.
 
Doch auch Opfer von Straftaten haben Rechte. Hierfür gibt es vielfältige gesetzliche Regelungen, die speziell dem Opferschutz dienen. Als Opferanwalt stehen wir Ihnen in der belastenden Situation der Aussage bei der Polizei und in der Gerichtsverhandlung bei. Auch helfen wir Ihnen bei der Klärung der Frage nach der Schadenswiedergutmachung und nennen Ihnen Stellen, welche Ihnen über die rechtliche Beratung und Vertretung hinaus Hilfestellung leisten können.
 
Verkehrsrecht
 
Das Straßenverkehrsrecht ist eines der vielseitigsten Rechtsgebiete. Hier helfen wir Ihnen, wenn Sie beim Kauf oder Verkauf Ihres Autos oder Motorrades Probleme haben oder eine Reparatur an Ihrem Fahrzeug nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden ist.
 
Oder haben Sie einen Verkehrsunfall erlitten und möchten Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüche geltend machen oder abwehren? Viele Haftpflichtversicherer wollen Unfallgeschädigten dabei gerne "helfen", tatsächlich beschneiden sie jedoch bewusst die berechtigten Ansprüche von Unfallopfern. Wir führen für Sie die Schadensregulierung durch, um Ihnen eine vollständige Ersatzleistung zu sichern.
 
Gerne sind wir Ihnen auch behilflich, Ihre Rechte bei einem Entzug der Fahrerlaubnis gegenüber der zuständigen Straßenverkehrsbehörde durchzusetzen. Ebenso fallen Nachschulungen (auch im Hinblick auf den Führerschein auf Probe bzw. "Begleitetes Fahren mit 17") und die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) unter dieses Rechtsgebiet.
 
Wurden Sie "geblitzt"? Erfahrungsgemäß verlaufen Geschwindigkeitsmessungen nicht immer fehlerlos. Dies hat dann zur Folge, dass ein Rechtsmittel gegen den Ihnen zugestellten Bußgeldbescheid große Aussicht auf Erfolg haben kann. Sprechen Sie uns an, sobald Sie einen Bescheid erhalten haben, damit wir fristgerecht handeln können.
 
 
 
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